Datenschutz bedeutet, dass Daten von Personen nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn es eine Erlaubnis dazu gibt. Man bestimmt meistens selbst, welche Daten man von sich preisgeben möchte. Hier spricht man von einer „Einwilligung“.
Jedoch gibt es auch Ausnahmen. Über Gesetze kann festgelegt werden, dass Personen bestimmte Daten preisgeben müssen. Für die Schule bestimmt z. B. das Schulgesetz, dass Daten von Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler und deren Eltern ohne Einwilligung verarbeitet werden dürfen. Dort ist auch festgelegt, um welche Daten es sich handelt. Es liegt auf der Hand, dass eine Lehrkraft nicht um Einwilligung bitten muss, um zu erfahren, wie ihre Schülerinnen und Schüler heißen.
Daten wie Fotos oder Videos werden vom Schulgesetz jedoch nicht erfasst. Wenn Lernende z. B. im Unterricht ein Erklärvideo erstellen und dazu vor der Kamera stehen, kleine Fotos von Schüler:innen für digitale Sitzpläne verwendet werden sollen oder, wenn das Foto eines Kindes auf der Schulhomepage veröffentlicht werden soll, ist die Einwilligung der Betroffenen oder von deren Eltern erforderlich.
Bei der unterrichtlichen Arbeit mit Programmen, Apps oder pädagogischen Plattformen legen wir Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang im Hinblick die Verarbeitung der persönlichen Daten Ihres Kindes. Unsere Datenschutzbroschüre „Datenspende an der Schule … deshalb hilft sie im Lernprozess Ihres Kindes“ informieren wir Sie über die Hintergründe unserer Arbeit mit digitalen Medien und dem Umgang mit Daten an unserer Schule.
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Datenschutzbroschüre „Datenspende an der Schule … deshalb hilft sie im Lernprozess Ihres Kindes“
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